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Integrierte Sonderschulung (ISR)

Die angemessene Bildung aller Kinder und Jugendlichen im Volksschulalter ist die gemeinsame Aufgabe des Kantons, der Gemeinde und der Schulen. Der Regelunterricht der öffentlichen Schule erfüllt diese Aufgabe für die überwiegende Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des regulären Unterrichtsangebots. Bestimmte Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch gezielte fachliche Unterstützung: Sie weisen einen "besonderen Bildungsbedarf" aus.

Als Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die ohne zusätzliche sonderpädagogische oder anderweitige Unterstützung ihnen angemessene Entwicklungs- und Bildungsziele nicht erreichen können.

Zur Zielgruppe der integrierten Sonderschulung gehören Schülerinnen und Schüler mit einem hohen besonderen Bildungsbedarf. Dieser steht in Zusammenhang mit einer Behinderung (geistige Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern- oder Sprachbehinderung), einer schweren Verhaltensstörung oder einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung. Für das Erreichen angemessener Entwicklungs- und Bildungsziele ist eine Massnahme der Sonderschulung notwendig. Im Rahmen einer fachlichen Abklärung hat sich die Durchführung einer integrierten Sonderschulung als realisierbar erwiesen.

Bei der Umsetzung der integrierten Sonderschulung stehen die folgenden Zielsetzungen und methodisch-didaktischen Grundsätze im Vordergrund:

  • Alle Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen gefördert. Sie profitieren voneinander in Bezug auf ihre Selbst- und Sozialkompetenz im Rahmen einer heterogenen Klassen Gemeinschaft.
  • Die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler - ob ohne oder mit besonderem Bildungsbedarf - in den Klassenverband der Regelschule sowie die Partizipation an möglichst allen Aktivitäten wird ermöglicht und unterstützt.
  • Die inhaltlich-fachliche Integration durch Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand erfolgt soweit dies sinnvoll und möglich ist.
  • Die vorhandenen fachlichen und personellen Ressourcen der Regelschule werden genutzt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler profitieren im präventiven Sinn vom heilpädagogischen Fachwissen der beteiligten sonderpädagogischen Fachperson.
  • Die Integration in die Regelklasse ermöglicht den Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, die Lebenspraxis im Umgang mit der "Normalität" täglich im Alltag zu üben, bzw. die Lernziele in der Auseinandersetzung mit der Alltagsrealität zu erreichen.
  • Es ist bei allen Massnahmen der Sonderschulung - ob integriert oder im Rahmen einer Sonderschule - regelmässig zu überprüfen, ob der individuelle Sonderschulstatus nach wie vor notwendig und gerechtfertigt ist.